· Fachbeitrag · Immobilienvermögen
Wie werden private Immobilien durch Rückschenkung steueroptimiert übertragen?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Sollen private Immobilien steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden, wird häufig eine Schenkung vollzogen. Das mag zwar eine bessere Gestaltung als eine Übertragung durch den Todesfall sein. Es stellt sich dennoch die Frage, ob nicht eine Veräußerung der Immobilie und eine anschließende Rückschenkung des Kaufpreises vereinbart werden sollte. Denn dann erhält der Käufer neues Abschreibungspotenzial und spart erheblich Steuern. |
1. Musterfall
Das Gestaltungsmodell soll an folgendem Beispiel erläutert werden:
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Unternehmer U ist Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses. Dieses hat er in seiner Jugend erworben, sodass es bereits vollständig abgeschrieben ist. Er verfügt daneben über umfangreiches weiteres Vermögen. Seine alleinige Erbin ist seine Tochter T. Um langsam seine Erbfolge zu regeln, beabsichtigt U bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf T zu übertragen. Sollte U das Einfamilienhaus übertragen, geht er von einem Verkehrswert von 350.000 EUR aus. Für diesen Betrag wurde jüngst das baugleiche Nachbarhaus verkauft. |
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