· Fachbeitrag · Praxisnachfolge, Teil 2
Verkauf einer vertragspsychotherapeutischen Praxis: Praxiskaufvertrag und -bewertung
von RAin Katharina Vogtmeier
| Beim Verkauf einer psychotherapeutischen Praxis sind sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht viele Besonderheiten zu beachten. PU stellt besondere Regelungen eines Praxiskaufvertrags sowie eine mögliche Praxisbewertungsmethode vor. |
1. Besondere Regelungen eines Praxiskaufvertrags
Nicht nur das Nachbesetzungsverfahren (iww.de/pu, Abruf-Nr. 47262550) beeinflusst den Ablauf eines Praxisverkaufs. Auch bei der Gestaltung des Praxiskaufvertrags muss eine Vielzahl an Besonderheiten beachtet werden.
1.1 Vertragsgegenstand
Der Verkauf einer psychotherapeutischen Praxis stellt einen Unternehmensverkauf dar. Vertragsgegenstand ist dabei die Psychotherapeutenpraxis. Diese stellt die „Gesamtheit all dessen, was die gegenständliche und personelle Grundlage der Tätigkeit des in freier Praxis tätigen [Psychotherapeuten] bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben bildet“, dar (Rieger, Rechtsfragen beim Verkauf und Erwerb einer Arztpraxis, Köln 2006, S. 20 Rn. 29). Wie andere Unternehmen besteht eine psychotherapeutische Praxis aus materiellen und immateriellen Bestandteilen, die im Vertrag konkretisiert werden müssen.
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