· Fachbeitrag · Rechtsnachfolge im Handels- und Gesellschaftsrecht
Herausforderungen beim Aufeinandertreffen von Erb- und Gesellschaftsrecht meistern, Teil 1
von RA Jens Bühner, LL.M., FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht
| Dieser erste Beitrag der Serie „Nachfolge in die Gesellschaft“ gibt eine Einführung in den Themenkomplex der Rechtsnachfolge im Handels- und Gesellschaftsrecht. Dazu erläutert PU die vermögensrechtliche sowie die steuerrechtliche Ausgangssituation und erklärt, warum es sinnvoll ist, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. |
1. Mit zweckmäßigen Regelungen frühzeitig die Unternehmensnachfolge sichern
Die Prüfung der Vereinbarkeit von Gesellschafts- und Erbrecht bedarf aufgrund der Tatsache, dass diese Rechtsgebiete von Gesetzes wegen nicht aufeinander abgestimmt sind, besonderer Beachtung. Dabei hat die Übertragung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sowohl rechtliche als auch steuerliche Auswirkungen, die es zu beachten gilt.
Hat ein Unternehmer sein gesamtes Berufsleben daran gearbeitet, ein Unternehmen aufzubauen, besteht regelmäßig ein Interesse daran, dass das Unternehmen oder zumindest sein Wert im Fall seines Todes den Familienangehörigen zugutekommt. Oft jedoch sind Unternehmer ‒ insbesondere in jungem Alter ‒ nicht daran interessiert, darüber nachzudenken, was passiert, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, das Unternehmen zu leiten. Das folgende Beispiel zeigt anschaulich, dass es ratsam ist, frühzeitig die Harmonisierung des Gesellschafts- und Erbrechts im Einzelfall herbeizuführen, um zu vermeiden, dass erbrechtliche Wünsche eines Gesellschafters leerlaufen.
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