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  • · Fachbeitrag · Unternehmenskauf und -verkauf

    Wesentliches zu Due-Diligence-Prüfungen ‒ Handlungsempfehlungen für Käufer und Verkäufer

    von Jörgen Erichsen, Leverkusen

    | Um festzustellen, ob der Kaufpreis für ein Unternehmen realistisch oder überzogen ist, werden oft ergänzende Due-Diligence-Prüfungen (etwa Sorgfältigkeitsprüfungen) vorgenommen. Ziel ist es, einen möglichst detaillierten Einblick u. a. in die wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und technischen Verhältnisse eines Unternehmens zu gewinnen. PU gibt einen Überblick und erläutert zentrale Prüfabläufe und -inhalte ‒ v. a. für kleine Betriebe ‒ am Beispiel einer Financial-Due-Diligence. |

    1. Ziele, Anlässe und Hintergründe

    Due-Diligence-Prüfungen (DDP) sind sogenannte sorgfältige Prüfungen, die z. B. bei einem Unternehmenskauf oder einer -bewertung vorgenommen werden. Sie haben das Ziel, Unternehmen auf die aktuelle und künftige Leistungsfähigkeit hin zu untersuchen und mögliche noch nicht erkannte Risiken, aber auch Chancen aufzudecken. Weitere Prüfanlässe können die Fusion oder Kooperation mit anderen Unternehmen und eine allgemeine Werthaltigkeitsprüfung des Betriebs sein. Initiiert der Verkäufer eine Prüfung, spricht man auch von Vendors-Due-Diligence. Wünscht der Käufer eine Prüfung, spricht man von Buy-Side-Due-Diligence.

     

    DDP finden häufig nicht zu Beginn von Verhandlungen statt, sondern erst, wenn sich die Parteien schon kennengelernt haben (s. Abb.).

          

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