· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge und Stiftung
Etablierte Stiftungsmodelle in der Praxis der Unternehmensnachfolge
von RA Dr. Michael Breyer, LL.M. (Harvard), Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart
| Die Bedeutung von Stiftungen für die Nachfolgeplanung bei größeren und großen Familienunternehmen hat deutlich zugenommen. PU erläutert die in der Praxis etablierten Stiftungsmodelle, ihre Einsatzmöglichkeiten und ausgewählte Fragen zur Gestaltung der Stiftungssatzung. Anhand eines Beispielsfalls werden Regelungsmöglichkeiten in einer Stiftungssatzung entwickelt. |
1. Beispielsfall
Unternehmer Tüchtig hat sein Leben ganz dem Unternehmen gewidmet, das er groß und erfolgreich gemacht hat. Aus einer frühen ersten Ehe hat er eine Tochter, die selbst minderjährige Kinder hat. Aus seiner jetzigen Ehe hat Tüchtig zwei Kinder, die noch studieren. In den letzten Jahren konnte sich Tüchtig dank fähiger Fremdgeschäftsführer zunehmend aus dem operativen Geschäft zurückziehen. Die Verantwortung als Gesellschafter wollen oder können seine Kinder nicht übernehmen. Tüchtig möchte sein Lebenswerk erhalten, ein Verkauf des Unternehmens kommt für ihn nicht in Betracht. Seine Kinder würden ggf. eine Stiftung unterstützen und dazu auch auf ihre Pflichtteilsrechte verzichten.
2. Stiftungsmodelle
Der Stifter kann die Zwecke seiner Stiftung frei bestimmen, solange sie das Allgemeinwohl nicht gefährden (§ 81 Abs. 1 S. 2 BGB, sogenannte gemeinwohlkonforme Allzweckstiftung). Darauf aufbauend hat die Kautelarpraxis (juristische Tätigkeit, die der vorsorglichen Verhütung rechtlicher Probleme dient) im Wesentlichen drei Stiftungstypen entwickelt:
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