· Fachbeitrag · Unternehmenstransaktionen
Vertraulichkeitserklärung (NDA): Wieso, von wem und warum (mit Muster)
von Markus Schaible, Frankfurt, www.schaible-consult.de
| Im Rahmen von beabsichtigten Unternehmenstransaktionen verlassen vertrauliche Informationen den unternehmensinternen geschützten Bereich. Im Alltag kennen Unternehmer dies aus der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Dieser ist entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ist jedoch vorgesehen, dass im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder anderen Form von Unternehmensübertragung, Personen oder Organisationen mit sensiblen Daten in Kontakt kommen, die keiner solchen standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sollten diese vertraglich begründet werden. |
MERKE | Diese Verpflichtungen werden im deutschen Rechtsverkehr als Vertraulichkeitspflicht oder Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet. Im Englischen spricht man von einem Non-Disclosure Agreement, das gerne auch als „NDA“ abgekürzt wird. |
1. Anlässe und beteiligte Parteien
Bei der Unternehmensnachfolge unterscheiden wir grundsätzlich zwischen der internen Nachfolge (Übertragung innerhalb der Familie oder an das angestellte Management) und der externen Nachfolge (Verkauf an externe Dritte).
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