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  • · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Familienstiftung als Schutz gegen die Zergliederung des eigenen Vermögens

    von RA Dr. Lutz Förster, Fachanwalt für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und RA Dennis Ch. Fast, Brühl

    | Die vorweggenommene Erbfolge bildet den Kern einer geordneten, frühzeitigen und steueroptimierten Vermögensnachfolgeregelung. Für die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten unter der eigenen Absicherung des Übertragenden auf die eigenen Angehörigen ein klassisches und bewährtes Beispiel in der Gestaltungspraxis. |

    1. Einleitung

    Die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten und die spätere Erbfolge können zu einer Zergliederung des eigenen Vermögens führen. Ist dies nicht gewünscht, kann die Errichtung einer Familienstiftung davor schützen. Sie dient der Versorgung der eigenen Familienmitglieder. Gegenüber anderen Stiftungen wird die Familie durch den Stiftungszweck begünstigt. Daher wird der Stifter mit einer Familienstiftung die Sicherung der eigenen Familie oder des eigenen Familienvermögens über mehrere Generationen vor Augen haben. Als Motive für die Errichtung einer Familienstiftung können angeführt werden:

     

    • Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Familie