· Fachbeitrag · Zentrale Steuerungseinheit für Familienvermögen
Vermögensreporting: Ein wertvolles Instrument für die Nachfolgeplanung
von RA, FAStR Elke Volland und Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Etterer, beide Partner von Rödl & Partner, Nürnberg
| Auf der Basis eines Vermögensreportings lassen sich nicht nur die Erbschaftsteuerbelastung auf die künftigen Erben sowie der damit verbundene Liquiditätsbedarf fortlaufend ermitteln. Das Vermögensreporting dient auch dazu, wertvolle und unabhängige Informationen über die Bewirtschaftung des jeweiligen Vermögens zu erhalten. Es wird aus der Sicht des Vermögensinhabers erstellt und nicht aus der meist stark komprimierten Sichtweise der Banken. Ziel des Vermögensreportings ist ein Abgleich zwischen dem vereinbarten Vermögensziel und den tatsächlich erwirtschafteten Ergebnissen. |
Der folgende Beitrag ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird der Nutzen des Vermögensreportings für Zwecke der Nachfolgeplanung behandelt. Im zweiten Teil wird darauf eingegangen, welche Vorteile ein bankenunabhängiges Vermögensreporting hat.
1. Teil: Vermögensreporting für Zwecke der Nachfolgeplanung
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Herr A hält eine 100 %-Beteiligung an einer GmbH, die Verpackungslösungen für international tätige Konzerne herstellt. Der Wert der GmbH-Beteiligung beträgt ca. 50 Mio. EUR. Herr A ist geschieden und in zweiter Ehe verheiratet. Er hat aus seiner ersten Ehe zwei erwachsene Kinder, zu denen er ein gutes Verhältnis hat. Da Herr A 58 Jahre alt ist, möchte er seine Nachfolge planen. Seine beiden Kinder sind im Unternehmen bereits tätig und können sich vorstellen, das Unternehmen in der nächsten Generation weiterzuführen. Die Ehefrau des A ist berufstätig. Sie ist nicht im Unternehmen des A tätig und hat auch keinen Bezug zum Unternehmen.
Herr A hat neben dem Unternehmen im Lauf der Jahre auch beachtliches Privatvermögen aufgebaut. Er hat in Aktien und andere Kapitalanlagen investiert. Sein Depot- und Bankvermögen beläuft sich auf ca. 50 Mio. EUR. Daneben hat A in seinem Privatvermögen mehrere Wohn- und Gewerbeimmobilien, die er vermietet und somit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Der Wert des Immobilienvermögens des A beläuft sich vor Abzug etwaiger Darlehen auf ca. 8 Mio. EUR. Mit einem Anteil i. H. v. ca. 2,3 Mio. EUR ist das Immobilienvermögen fremdfinanziert und es bestehen insoweit Darlehensschulden bei Banken.
Die beiden Kinder des A haben bisher aufgrund einer Schenkung vor elf Jahren ein Depotvermögen von jeweils 1 Mio. EUR. |
Herausforderung: Da A über umfangreiches Vermögen verfügt, macht er sich Gedanken, was auf seine Erben im Worst Case zukommt, wenn er verstirbt. Dabei geht es ihm in der Hauptsache darum, Streit zwischen den künftigen Erben zu vermeiden. Außerdem möchte er wissen, welche Erbschaftsteuerbelastung auf die künftigen Erben zukommen kann und wie und ob er etwaige Liquiditätslücken schließen kann. Wenn Herr A die Liquiditätsanforderungen für den Erbfall nicht kennt, können die Erben im unpassenden Zeitpunkt zu Notverkäufen gezwungen sein. |
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