11.04.2024 · Sonderausgaben · Downloads · Sonderausgaben
BFH entschärft den 90 %-Test bei der Erbschaftsteuer: Praktische Umsetzungstipps für die Beratung
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Produktivvermögen umfangreiche Begünstigungen nach den §§ 13a, 13c oder 28a ErbStG vor, denen in der Praxis bei der Übertragung dieses Vermögens auf die nächste Generation eine hohe Bedeutung zukommt. Insbesondere für Erwerbe begünstigten Vermögens bis 26 Mio. EUR kann mithilfe der Optionsverschonung i. S. d. § 13a Abs. 10 ErbStG eine Steuerbefreiung von 100 % auf das begünstigte Vermögen erzielt werden. Aber auch die von Amts wegen zu gewährende Regelverschonung sorgt bereits für eine Steuerbefreiung des begünstigten Vermögens von mind. 85 % (bis max. 100 %). Voraussetzung ist aber stets, dass der vorangehende sog. 90 %-Test bestanden wird. Das heißt, das hierfür maßgebende Verwaltungsvermögen darf im Verhältnis zum gemeinen Wert des Betriebs bzw. des Anteils nicht zu hoch ausfallen.
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