· Fachbeitrag · Bewertungsrecht
Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Streitig war, in welchem Umfang bei der Bewertung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ein zu Wohnzwecken ausgebauter Dachboden zu berücksichtigen ist, der den Vorschriften des Bauordnungsrechts nicht vollständig entspricht und ob dies eine Wertfortschreibung rechtfertigt (BFH 18.9.19, II R 15/16, Abruf-Nr. 213186 ). |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück der Steuerpflichtigen war eine Doppelhaushälfte (Einfamilienhaus) errichtet worden. Nach Wegfall einer Steuerermäßigung für das Grundstück schrieb das FA durch Bescheid vom 4.2.94 den Einheitswert auf den 1.1.94 mit 27.800 DM fort.
Im Juni 2009 hatten die Steuerpflichtigen das Grundstück erworben. Das FA erließ am 4.11.09 einen Bescheid über den Einheitswert auf den 1.1.10 und wies die Steuerpflichtigen als Eigentümer zu je ½ aus. Die Feststellung des Einheitswerts mit 14.213 EUR (27.800 DM) blieb unverändert.
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