· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Beschränkte Steuerpflicht: Nicht alle Regelungen sind mit dem EU-Recht vereinbar
von Dipl.-Finw. (FH) Ingo Krause, Referent für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerliche Unternehmensbewertung der OFD NRW, Bad Laer
| Auch bei der Unternehmensnachfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist mitunter das deutsche Erbschaftsteuerrecht zu beachten. Der Beitrag zeigt, wann ein Fall der beschränkten Steuerpflicht vorliegt, welches Vermögen dann der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt und welche (einschränkenden) Regelungen mit Blick auf den persönlichen Freibetrag und den Abzug von Pflichtteilsverbindlichkeiten gelten. Zudem wird gezeigt, dass nicht alle Regelungen dem geltenden EU-Recht entsprechen. |
1. Vorbemerkungen
Ein Fall der beschränkten Steuerpflicht liegt z. B. vor, wenn
- weder der Erblasser zur Zeit seines Todes oder
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