08.04.2020 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater
| Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dies hat der BFH aktuell entschieden. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (BFH 5.12.19, II R 5/17). |
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