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  • 08.01.2020 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Familienheim: Übertragung auf die Tochter wird zur „Steuerfalle“

    | Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt (BFH 11.7.19, II R 38/16). |