· Fachbeitrag · Ertragsteuern
BMF gibt die Gesamtplanbetrachtung bei § 6 Abs. 3 EStG (endlich) auf
von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf
| Das BMF (20.11.19, IV C 6 - S 2241/15/10003) hat den Anwendungserlass zu § 6 Abs. 3 EStG neu gefasst. Dabei hat die Finanzverwaltung endlich die BFH-Urteile umgesetzt, nach denen die Grundidee der Gesamtplanrechtsprechung nicht auf Fälle des § 6 Abs. 3 EStG anwendbar ist. Nachfolgend wird anhand eines Muster-Sachverhalts mit zahlreichen Variationen gezeigt, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn entweder alles zusammen übertragen wird oder ein Wirtschaftsgut eine besondere Behandlung erfährt. |
1. Ausgangssachverhalt
In der „Grundkonstellation I“ ist X Inhaber eines Gewerbebetriebs, zu dessen Betriebsvermögen u. a. drei Produktionsmaschinen und ein Gebäude gehören. Die Wirtschaftsgüter sind wesentliche Betriebsgrundlagen (funktionale Sicht).
MERKE | Die Behandlung von Wirtschaftsgütern, die keine wesentlichen Betriebsgrundlagen aus funktionaler Sicht darstellen, ist für die Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 EStG irrelevant. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig