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  • 08.01.2020 · Nachricht · Grundstücksschenkung

    Wertermittlung eines Nießbrauchs für die Schenkungsteuer

    | Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchs die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchsrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden (BFH 28.5.19, II R 4/16, Abruf-Nr. 212775 ). |