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  • · Nachricht · Mittelstandsförderung

    Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen

    | Ab dem 1.11.24 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Am 29.10.24 schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot (PM). |

    Ein neues Förderangebot

    Das neue Förderangebot soll einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung setzen. Das Angebot soll Gründern sowie Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken bieten.

     

    Das Besonder soll dabei sein, dass die Hausbanken durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet werden. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren, so die Pressemitteilung, hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen ‒ und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

    Die wichtigsten Programmeckpunkte

    Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sollen Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert werden. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 EUR. Die Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

    Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

    Die Beantragung des ERP-Förderkredits soll einfach und transparent sein. Die Antragsteller beantragen, so der Plan, den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

     

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/?redirect=779584

     

    Quelle:

    • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Pressemitteilung vom 29.10.2024
    Quelle: ID 50222125