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  • · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Nießbrauchsbestellung nur bei wirtschaftlicher Bereicherung schenkungsteuerpflichtig

    von RA und Fachanwalt für Erbrecht Miles B. Bäßler, Krefeld

    | Eine Nießbrauchsbestellung für die Ehefrau zu ½ an einem Objekt des Ehemanns, das an die Söhne übertragen wurde, ist keine schenkungsteuerlich relevante Zuwendung. Dies gilt zumindest dann, wenn die Einnahmen auf ein allein dem Ehemann zustehendes Konto fließen und hiervon auch Zinsen und Tilgungen für das Objekt weitergezahlt werden. Solange die Ehefrau durch den Nießbrauch wirtschaftlich nichts erhält, ist die reine Rechtsposition des Nießbrauchs nicht schenkungsteuerpflichtig (FG Münster 14.2.19, 3 K 2098/16, Rev. BFH II R 23/19, Abruf-Nr. 208508 ). |

    1. Sachverhalt

    Der Ehemann (EM) übertrug mit Zustimmung seiner Ehefrau (EF) den in seinem Eigentum stehenden Grundbesitz (Mehrfamilien-Mietshaus) durch notariellen Vertrag zu je ½ auf die gemeinsamen Söhne. Er behielt sich und der EF zu je ½ den lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauch an dem übertragenen Grundbesitz vor. Die Nießbraucher mussten aber auch die Zins- und Tilgungsleistungen aus den eingetragenen Grundpfandrechten tragen. Vor und nach der Übertragung gingen alle Mieten auf ein Konto des EM ein, für das die EF Bankvollmacht hatte. Sie erhielt aber aus den Überschüssen nichts.

     

    Das FA wertete die Einräumung des Nießbrauchsrechts an die EF als eine schenkungsweise Übertragung von Vermögenswerten. Den zu versteuernden Wert ermittelte es nach § 14 ff. BewG aufgrund von vervielfältigten Mieteinnahmen. Hiergegen erhob die EF Einspruch und formulierte unter Berufung auf die Rechtsprechung des BFH (22.8.07, II R 33/06), dass nur dann eine freigebige Zuwendung vorliege, wenn der Zuwendungsempfänger über das Empfangene im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen könne. Und das sei hier nicht so, da die Mieten allein auf das ihrem Ehemann zustehende Mietkonto eingingen. Sie erhielt hiervon unstreitig nichts.

      

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