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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge und das Arbeitsrecht

    Der richtige Zeitplan für den Betriebsübergang ‒ Teil 2: Wer muss was wann und wie regeln?

    von Dr. Guido Mareck, stv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund

    | Der richtige Zeitplan beim Betriebsübergang ist für Erwerber und Veräußerer extrem wichtig. Immerhin gilt es, hier möglichst keine Fehler zu machen. Zu den einzelnen Schritten gehören 1. die Anbahnung des Betriebsübergangs, 2. die Beteiligung des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses, 3. die Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber zur Datenübertragung (s. zu diesen Schritten Teil 1, Abruf-Nr. 49650100 ), bevor ab 4. (hier beginnt dieser Beitrag) die heiße Phase des Betriebsübergangs eingeläutet wird und schließlich auch die Zeit nach dessen Abschluss geregelt sein will. |

    1. Schritt 4: Haftungsfragen und Abdingbarkeit von Risiken

    Der Erwerber muss beim (Teil-)Betriebsübergang im Blick behalten, dass er ab dem Zeitpunkt des Übergangs, also der tatsächlichen Übernahme der betrieblichen Leitungsmacht, in vollem Umfang in die Rechtsstellung des Veräußerers eintritt. Insbesondere sind von ihm bei der Berechnung von Kündigungs-, Ausschluss- und Verjährungsfristen auch Zeiträume, d. h. vor dem Betriebsübergang im Betrieb des Veräußerers zurückgelegte Zeiten, hinsichtlich der übergegangenen Belegschaft zu berücksichtigen. Dies betrifft:

     

    • Die Berechnung der Kündigungsfristen und deren Verlängerung nach § 622 Abs. 2 BGB