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  • 21.02.2023 · Downloads allgemein

    Deckungszusage für Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

    Deckungsanfragen für die Zwangsvollstreckung können Sie grundsätzlich so formulieren, dass sie sich auf eine (perspektivisch mögliche) Forderungsanmeldung in Insolvenzverfahren erstrecken.Dies gilt vor allem, wenn für den Rechtsschutz Vollstreckung und Forderungsanmeldung getrennte Leistungen sind - hier benötigen Sie auch für letztere eine Deckungszusage, die Sie idealerweise bereits vor der eigentlichen Forderungsanmeldung eingeholt haben.