25.08.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zusätzliche Gebühren
Hat die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO das Ermittlungsverfahren eingestellt und ist dafür eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG angefallen, fällt sie nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt (AG Berlin-Tiergarten 26.2.14, (257 Ds) 261 Js 2796/12 (54/13), Abruf-Nr. 142479).
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