25.07.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Pflichtverteidigung
Nach § 51 RVG kann der Pflichtverteidiger eine Pauschgebühr beantragen. Dabei kann es, wenn der Anspruch verjährt ist, um viel Geld gehen. Das zeigt ein aktueller Beschluss des OLG Braunschweig.
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