11.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Besonderer Vertreter
Ein besonderer Vertreter kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das BAG im Fall des Geschäftsführers eines Vereins klargestellt. Das Urteil ist aber auch für Stiftungen interessant, deren Satzungen besondere Vertreter als Unterstützung für den Vorstand vorsehen.
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11.11.2024 · Fachbeitrag aus SB · Besonderer Vertreter
Ein besonderer Vertreter kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das BAG im Fall des Geschäftsführers eines Vereins klargestellt. Das Urteil ist aber auch für Stiftungen interessant, deren Satzungen besondere Vertreter als Unterstützung für den Vorstand vorsehen.
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08.11.2024 · Nachricht aus SB · Beschlussfassung
Zur Gültigkeit eines Beschlusses eines Stiftungsorgans ist nach §§ 84b, 32 Abs. 1 BGB erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei „der Einberufung bezeichnet“ wird. Wie genau dies zu geschehen hat, muss im Einzelfall beurteilt werden. Eine wörtliche Wiedergabe der Beschlussvorlage ist regelmäßig nicht erforderlich, entschied das LG Heidelberg im Fall eines Vereins. Das Urteil ist auch für Stiftungen interessant, weil das neue Stiftungsrecht in § 84b S. 1 BGB auf das ...
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30.10.2024 · Fachbeitrag aus SB · Editorial November 2024
Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, wie zunehmend schwierig die Bearbeitung von Stiftungserrichtungen, Satzungsänderungen und sonstigen Anfragen bei den Stiftungsbehörden für die Anfragenden selbst und auch für die Behörden geworden ist. Es herrscht ein erheblicher Personalmangel und es gibt offensichtlich auch einen Ausbildungsstau (siehe zuletzt Schiffer, Editorial SB 9/2024). Zwischenzeitliche Appelle an die Politik scheinen bisher nicht zu fruchten. Im ...
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26.10.2024 ·
Sonderausgaben aus SB · Downloads · Stiftung & Recht
Die Sonderausgabe bringt Ihnen den Begriff, die Rechtsnatur, die Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Familienstiftungen näher. > lesen
16.10.2024 · Fachbeitrag aus SB · Umsatzsteuer
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus als Subunternehmer in den Räumen eines anderen Krankenhauses sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt jedenfalls im Fall, in dem nach dem Kooperationsvertrag keine Personalüberlassung, sondern eine Heilbehandlungsleistung zwischen den Beteiligten geregelt wird. Ein unmittelbares Vertrauensverhältnis zum Patienten ist insoweit nicht notwendig. Das hat der BFH entschieden und so die Türe für Kooperationen ...
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14.10.2024 · Fachbeitrag aus SB · Immobilien
Erbschaften mit Immobilienvermögen gewinnen für Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Die Motive, eine Stiftung als Erbin einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen insbesondere Kinderlosigkeit oder das Fehlen anderer naher Verwandter eine wichtige Rolle. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit der sich die Stiftung als Immobilienerbin vorrangig vertraut machen sollte.
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09.10.2024 · Fachbeitrag aus SB · Spenden
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Beitragsserie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem zweiten Teil werden „echte“ Geldspenden, Aufwandsspenden und Arbeitslohnspenden näher beleuchtet.
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07.10.2024 · Nachricht aus SB · Gesetzesvorhaben
Der Freistaat Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative das ehrenamtliche Engagement stärken und für weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bei ehrenamtlich organisierten Organisationen und Vereinen sorgen. Doch das Thema ist vom Tisch: Der Bundesrat hat beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.
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07.10.2024 · Nachricht aus SB · Gesetzesvorhaben
Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Tätige nur, wenn ihre Vergütung 840 Euro jährlich nicht übersteigt.
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