Die vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2024 ausgestellten Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG erfüllen auch nach dem 31.12.2024 die Voraussetzungen des ab 01.01.2025 gültigen § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG. Sie sind bis zum Ablauf eines etwaigen Gültigkeitszeitraums oder eines etwaigen Widerrufs weiter gültig. Das hat das BayLfSt klargestellt.
Bei Familienstiftungen bestimmt sich die Steuerklasse für den schenkungsteuerbaren Übergang von Vermögen des Stifters im Rahmen der erstmaligen Vermögensausstattung der Familienstiftung nach § 15 Abs. 2 S.
Das neue Jahr hat uns schon mit großen Schritten und vielen komplexen Themen vereinnahmt. Das ist Anlass, einen Blick auf die Stiftungswelt und deren Zukunft zu werfen. Welche großen Themen werden uns im ...
Mit Wirkung vom 01.01.2025 wurde die Steuerbefreiung von Schul- und Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 neu gefasst. Ziel: Die Regelung den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zupassen. Das BMF plant, die Umsetzung der Neuregelung durch ein BMF-
Schreiben zur Neufassung von Abschn. 4.21 UStAE zu flankieren. Dazu hat es einen undatierten Entwurf an die Verbände weitergeleitet.
Eine Satzung ist dann als Bestandteil einer letztwilligen Verfügung anzusehen, wenn das Testament einen Verweis auf sie enthält, sie den Formerfordernissen eines Testaments genügt und alle für das Stiftungsgeschäft ...
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand, die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Neu! IWW-Webinar Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen
Änderungen durch das JStG 2024, neue Rechtsprechung und Gestaltungsmodelle, knifflige Grenz- und Sonderfälle: Das IWW-Webinar am 24.02.2025 bringt Ihr Beratungswissen zu Photovoltaik-Anlagen in nur 2 Stunden auf den neuesten Stand.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Bescheinigungen über die Erbringung von Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildungsleistungen oder berufliche Umschulungen,
die die zuständige Landesbehörde vor dem 01.01.2025 ausgestellt hat, sollen auch nach Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG weiter gültig sein und als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung anerkannt werden; und zwar bis zum Ablauf eines Gültigkeitszeitraums oder bis zum Widerruf. Dies sieht ein im Entwurf vorliegndes BMF-Schreiben vor, das zur Neufassung von
Abschn. 4.21. UStAE ...