Mit dem Wachstumschancengesetz (WCG) vom 27.03.2024 (Abruf-Nr. 240514) sind Änderungen in Kraft getreten, die für gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Stiftungen, wichtig sind. SB macht Sie mit den Änderungen vertraut und liefert Ihnen die Hintergründe.
Rund um die Abgabe von Inkontinenzhilfen durch Pflegeeinrichtungen kocht gerade im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelrahmenvertrag das Thema Nettopreisabrede und Umsatzsteuer bei einzelnen Kostenträgern hoch.
Der BFH hat entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage ...
Ein Leser fragt: Was gilt rechtlich, wenn die Stiftung A untergeht und 50 Prozent des Vermögens auf Stiftung B und 50 Prozent auf Stiftung C übergehen soll? Gilt dann wie bei der Mitunternehmerschaft die Gesamtrechtsnachfolge? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
Ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung oder nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Für Stiftungen hat die Abgrenzung der beiden Sphären zentrale Bedeutung, um die steuerliche Begünstigung nicht zu gefährden.
Ein Leser fragt: Wie funktioniert die Immobilienübertragung bei einer Zulegung? Was gilt in punkto Notar? Und muss das Finanzamt zustimmen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Ab dem 01.01.2026 wird es ein öffentliches Stiftungsregister geben, in das Stiftungen des bürgerlichen Rechts eingetragen werden. Der dann geltende § 2 Stiftungsregistergesetz sieht umfangreiche Angaben vor, die in das Stiftungsregister einzutragen sind. Das Register wirft heute schon Fragen auf. Zwei Fragen haben SB aktuell erreicht – eine betrifft das Stiftungsgeschäft, die andere die Satzung und die Vermögensgegenstände.