26.01.2024 · Fachbeitrag aus SB · Gemeinnützigkeit
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des Erlasses des ersten Körperschaftsteuer- oder Freistellungsbescheids Erkenntnisse vorliegen, dass die tatsächliche Geschäftsführung gegen die satzungsmäßigen Voraussetzungen verstößt. Das FG Berlin-Brandenburg hat sich jetzt mit der dabei zulässigen Prüftiefe befasst.
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25.01.2024 · Nachricht aus SB · Gemeinnützigkeit
Der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) muss sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen, so das FG Berlin-Brandenburg zum Fall einer Petitionsplattform. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Urteilsfall der Meinungsfreiheit, sowie der Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
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