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08.10.2014 · Downloads allgemein · Downloads · Elternunterhalt

Schonvermögen: Das zählt dazu

Der Begriff des Vermögens ist im SGB XII nicht definiert. Nach der Rechtsprechung des BSG werden unter dem Begriff „Vermögen“ alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert verstanden. Die Übersicht zeigt, was alles zum Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII zählt.

Quelle: 44161448