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  • 29.04.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Vollstreckungsschutz

    Antrag auf Anpassung des Freibetrags

    In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Gläubiger beim Schuldner zugleich in das Arbeitseinkommen (Anspruch A an Arbeitgeber) als auch in die Bankverbindung (P-Konto; Anspruch D an Kreditinstitut) vollstrecken. Hierbei kann es bei bargeldloser Überweisung des unpfändbaren Arbeitseinkommens durch den Drittschuldner auf das gepfändete P-Konto infolge unterschiedlicher Pfändungsfreibeträge zu einer Benachteiligung des Schuldners kommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das vom Arbeitgeber auf das P-Konto überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen nicht gleich bleibt, sondern ständig in unterschiedlichem Maß von den Sockelbeträgen des § 850k ZPO abweicht, weil z. B. monatlich unterschiedliche Zulagen an den Schuldner zu zahlen sind. Um diesen Missstand bei einer ständig schwankenden Höhe der Überweisungsbeträge durch den Arbeitgeber zu beseitigen, kann das Vollstreckungsgericht auf Schuldnerantrag hin den Freibetrag durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen.