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  • 20.01.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Alle Steuerzahler

    Mustereinspruch: Beschäftigung einer zusätzlichen Pflegekraft als außergewöhnliche Belastung

    Kann man Ausgaben für eine zusätzliche Pflegekraft, die man beschäftigt, weil die originäre Pflegeleistung des Heims gegenüber einem Elternteil zu wünschen übrig lässt, als außergewöhnliche Belastungen abziehen? Das FG München ist gegenteiliger Ansicht. Betroffene können sich aber auf ein beim BFH anhängiges Verfahren berufen und dafür diesen Mustereinspruch nutzen.