Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Erlösen aus Stillhalterprämien verrechnen. So steht es in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Der BFH hat jetzt eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, das Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verlustverrechnung geäußert hatte.
Mit Steuersenkungen, Vereinfachungen im Steuerrecht und Entbürokratisierung will die CDU/CSU-Fraktion das Wachstum der deutschen Wirtschaft stärken. Die Details hat sie in einem Antrag niedergelegt, der am 28.06.
Dauerregen, Hochwasser und Überschwemmungen – all das war Nachrichtenthema Nummer Eins im Juni. Zerstörte Häuser und Betriebe waren die Folge. Glück im Unglück haben diejenigen, die für derartige ...
Mitarbeiter motivieren, das Unternehmen repräsentieren, Geschäftskontakte pflegen – die Aufgaben von Führungskräften unterscheiden sich von denen „normaler“ Arbeitnehmer. Darum haben Führungskräfte oft auch mehr Ausgaben im Job-Umfeld. Die Gretchenfrage, die sich dabei immer stellt: Handelt es sich um Werbungskosten? Und weiter: Was gilt speziell beim Eintritt in den Ruhestand? Oder für die teilweise Weitergabe einer Tantieme? SSP nimmt sich in einer zweiteiligen Serie eine Reihe typischer Ausgaben ...
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Privathaushalt erbracht werden, gewähren § 35a Abs. 2 und 3 EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Lohnaufwendungen.
Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen über die Abteilungen hinaus ermöglich, zum Jahresende für die Mitarbeit danken – Unternehmen veranstalten immer mehr Betriebsveranstaltungen. Umso besser, dass das ...
Die 2 wichtigsten Reformen des Jahres aus Erbfolgesicht
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
Wird der aus einer VIP-Loge für Arbeitnehmer resultierende Sachbezug nach § 37b EStG pauschal lohnversteuert, besteht dann immer eine Befreiung von den Sozialabgaben? Diese Frage hat ein SSP-Leser zum Beitrag in SSP 6/2024 auf Seite 10 gestellt.