26.04.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 45
Tagesmütter, Dozenten & Co. – Alle Infos rund um die Betriebsausgabenpauschale für freiberufliche Nebentätigkeiten
| Die Betriebsausgaben sind für Zwecke der Besteuerung grundsätzlich einzeln nachzuweisen. Für bestimmte freiberufliche Nebentätigkeiten berücksichtigt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen aber eine Pauschale. Die gilt z. B. für Dozenten, Prüfer, Schriftsteller oder Tagesmütter. Und das Beste: Die Betriebsausgabenpauschale wurde zu Jahresbeginn 2023 kräftig angehoben! Lehrvideo 45 macht Sie mit allen Details vertraut. |
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