30.01.2012 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer
Selbst wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Gewinn erst im dritten oder vierten Quartal eines Jahres erzielt wird, darf das Finanzamt die Vorauszahlungen gleichmäßig festsetzen mit der Folge, dass im ersten und zweiten Quartal überproportional hohe Vorauszahlungen zu leisten sind. Das hat der BFH klargestellt.
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