23.09.2021 · Nachricht aus SSP · Kindergeld
Die Beendigung eines Hochschulstudiums setzt voraus, dass das Kind die letzte erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dass ihm sämtliche Prüfungsergebnisse bekannt gegeben worden sind. Bekanntgabe heißt, dass das Kind entweder eine schriftliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss und die Abschlussnoten erhalten hat oder jedenfalls objektiv in der Lage war, eine solche schriftliche Bestätigung über ein Online-Portal der Hochschule erstellen zu können.
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