30.09.2019 · Nachricht aus Verkehrsrecht aktuell · Prozessrecht
Begrifflich handelt es sich auch dann um eine Einspruchsbeschränkung i. S. v. § 67 Abs. 2 OWiG, wenn der zunächst unbeschränkte Einspruch erst später, etwa im Wege eines Verteidigerschriftsatzes vor der Hauptverhandlung oder aber in dieser teilweise zurückgenommen und damit nachträglich auf bestimmte Punkte, namentlich den Rechtsfolgenausspruch, beschränkt wird (u. a. OLG Bamberg VA 18, 52 u. 140; KG VRS 129, 137).
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27.01.2009 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Lohnsteuer
Die Verpflichtung des Geschäftsführers (GF), die LSt abzuführen besteht so lange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird (BFH 23.9.08, VII R 27/07).
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