· Fachbeitrag · Personalmanagement
Die Spielregeln der neuen Familienpflegezeit - So gehen Sie als Arbeitgeber richtig damit um
von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert
| Seit 1. Januar 2012 können Ihre Mitarbeiter im Rahmen der neuen Familienpflegezeit Angehörige über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten zu Hause pflegen. Damit sie dies tun können, müssen Sie als Arbeitgeber mitspielen. Machen Sie sich daher mit den neuen Spielregeln für die Pflege- und Nachpflegephase vertraut, damit sie wissen, wie sie mit einem Freistellungswunsch richtig umgehen und wie sich eine Freistellung insbesondere auf die Gehaltszahlung und den Kündigungsschutz auswirkt. |
Bisherige Varianten der Pflegezeit
Die neue Familienpflegezeit arrondiert das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das seit Juli 2008 galt und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen hatten Arbeitnehmer zwei Ansprüche:
- Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, um pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut auftretenden Pflegesituation zu betreuen und deren Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG).
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