Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Maklerrecht


Auch für Versicherer gilt g- Nichts geht ohne Rechtsgrundlage!


von Dr. Peter Loibl, Syndikusanwalt bei der Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf


| Sie kennen die Situation nur zu gut: Der Versicherer teilt Ihnen mündlich oder schriftlich eine Rechtsansicht mit, ohne diese näher zu begründen oder mit einer Rechtsgrundlage zu untermauern. Das geschieht in manchen Fällen ganz bewusst, weil die Rechtsgrundlage dem Versicherer zum Nachteil gereichen würde. Bisher ist das für den Versicherer meist gutgegangen, weil die wenigsten Makler nachbohren. Ändern Sie das. |

Rechtsgrundlage ist Basis jedes Geschäfts


Jedes für Sie bzw. Ihren Kunden nachteilige, rechtsrelevante Handeln bzw. jede rechtserhebliche Äußerung des Versicherers bedarf einer Rechtsgrundlage. Alles andere wäre reine Willkür und hätte vor Gericht keinen Bestand.


g