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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    44 EUR-Freigrenze und Benzingutscheine: Muss die Entfernungspauschale gekürzt werden?

    von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

    | Vermehrt stellt sich in der Praxis die Frage, welche Auswirkung die Überlassung eines lohnsteuerlich nicht erfassten Benzingutscheines auf die Ermittlung der Werbungskosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (ab 2014: erste Tätigkeitsstätte) hat. Strittig ist, ob die Entfernungspauschale gekürzt werden muss - was m.E. aber nicht der Fall ist. |

     

    Zum Hintergrund

    Zur Steueroptimierung werden in der Praxis oft Benzingutscheine ausgegeben. Die Gutscheine bleiben nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG (ab 2014: § 8 Abs. 2 S. 11 EStG) steuerfrei, wenn nach Anrechnung der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte die verbleibenden mit dem Marktpreis zu bewertenden geldwerten Vorteile insgesamt 44 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen. Anzuwenden ist die Regelung nur auf Sachzuwendungen, die mit dem Marktpreis bewertet werden. Auf Geldleistungen scheidet die Anwendung dieser Vorschrift aus (zur Abgrenzung siehe H 8.1 (1-4) LStH - Stichwort „Geldleistung oder Sachbezug).

     

    Der über den lohnsteuerfreien Benzingutschein bezogene Kraftstoff kann für