07.07.2014 · Fachbeitrag · Recht
PZR darf nicht als Sonderangebot mit einem Pauschalpreis beworben werden
| Zahnärzten ist es nicht gestattet, zahnärztliche Leistungen mit einem Festpreis zu bewerben, der den Eindruck eines Sonderangebots vermittelt. Dies hat das Landgericht (LG) Oldenburg mit Urteil vom 8. Januar 2014 (Az. 5 O 1233/13, Abruf-Nr. 141899 unter pa.iww.de ) entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig