· Fachbeitrag · Haftpflicht
Wann und wofür kann die Werkstatt bei der Unfallregulierung in Regressgefahr geraten?
| Wenn eine Werkstatt einen Kunden in unfallrechtlichen Fragen berät, muss der Rat auch richtig sein. Denn die Beratung flankiert den Reparaturauftrag. Und ein fehlerhafter Rat kann daher eine vertragliche Nebenpflicht verletzen. Erfahren Sie, was die Werkstatt eigentlich darf und wo sie bei Haftpflichtschäden in die Gefahr gerät, in Regress genommen zu werden. |
Sorglos-Paket für den Kunden ist das Ziel
Das Sorglos-Paket ist rund um das Unfallgeschäft das vordringliche Ziel vieler Werkstätten. Der Kunde soll keine Mühe haben, nach Möglichkeit nichts vorauszahlen müssen und rundum beruhigt sein. Dann nervt er auch nicht.
Umgekehrt sieht der Kunde in dem zuständigen Werkstattmitarbeiter einen kompetenten Ansprechpartner, ja sogar Berater, für seine Frage: „Wie geht das denn jetzt alles weiter?“ Er verlässt sich rundum auf die Ratschläge.
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