· Fachbeitrag · Mietwagenkosten/Regress
Regress wegen Mietwagenkosten: So lässt sich das „zu langsam repariert“-Argument entkräften
| Weil die vom Geschädigten nicht zu beeinflussende Reparaturdauer wegen des subjektbezogenen Schadenbegriffs in den Bereich der Schadenpositionen fällt, weshalb der Geschädigte geschützt ist, muss der Versicherer die erweiterten Reparaturkosten erstatten. Allerdings kann er vom Geschädigten verlangen, dass der ihm seine eventuellen Schadenersatzansprüche gegen die Werkstatt wegen verzögerter Reparatur abtritt. In einem UE vorliegenden Fall verlangt der Versicherer nun die Mietwagenkosten für die Zeit von der Werkstatt zurück, die er für „zu langsam repariert“ hält. Was tun? |
Unter sehr engen Umständen ist so ein Anspruch denkbar
Im Kern ist der Ansatz richtig. Der Ansatz ist im Kern auch dann richtig, wenn das kein eigener Mietwagen der Werkstatt war, sondern ein externer Vermieter eingeschaltet war. Jedoch gibt es zwei Einschränkungen:
- Es muss sich um einen Schadenersatzanspruch des Versicherers wegen schuldhafter Verzögerung bei der Reparatur handeln.
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