· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Geldwäschebeauftragter - darum braucht Ihr Kfz-Betrieb einen solchen
von Tanja Brüggemann, Geschäftsführerin Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, und Doktorand Yannick Scholz, beide Köln
| Warum und wann braucht Ihr Autohaus einen Geldwäschebeauftragen? Was macht der? Wie ist seine Position im Autohaus? Wie agiert er nach außen? Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen der folgende Beitrag. |
Die gesetzliche Regelung
Am Anfang steht eine „Sollvorschrift“ (§ 9 Abs. 4 S. 3 Geldwäschegesetz [GwG]).
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„Die [zuständige] Behörde soll für Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 13 [Güterhändler, also auch Kraftfahrzeughändler] die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, wenn deren Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht. Hochwertige Güter im Sinne von Satz 3 sind Gegenstände, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder auf Grund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen. Hierzu zählen in der Regel Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Edelsteine, Schmuck und Uhren, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge“. |
Dem gesetzlichen „Soll“ sind bundesweit - mit Ausnahme Bayerns - alle Aufsichtsbehörden nachgekommen, die für die Überwachung und Einhaltung der Pflichten aus dem GwG zuständig sind. Eine „Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten […]“ verpflichtet Kfz-Händler, einen Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter zu benennen, wenn sie
- 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes im vergangenen Wirtschaftsjahr mit dem Verkauf von Automobilen erzielt haben;
- am 31. Dezember des vergangenen Wirtschaftsjahrs mindestens zehn Mitarbeiter in geldwäschesensiblen Geschäftsbereichen beschäftigt haben; dazu zählen der Verkauf, die Akquise, Kasse, Kundenbuchhaltung und das Leitungspersonal (insbesondere die Geschäftsführung);
- im vergangenen Wirtschaftsjahr mindestens einmal 15.000 Euro in bar angenommen haben, auch gestückelt in mehreren Teilzahlungen.
Liegen diese Voraussetzungen allesamt vor, müssen Sie in Ihrem Autohaus einen Mitarbeiter zum Geldwäschebeauftragten und sinnvollerweise einen zu dessen Stellvertreter ernennen. Die Ernennung dieser beiden müssen Sie der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Entsprechende Formulare können Sie auf den Webseiten der Behörden downloaden.
Wichtig | Die Allgemeinverfügung gilt teilweise bereits seit Ende 2012. Wer noch keinen Geldwäschebeauftragten in seinem Kfz-Betrieb installiert und/oder den Aufsichtsbehörden angezeigt hat, obwohl er müsste, sollte sich schnellstens darum kümmern. Es droht sonst ein Bußgeld.
Der Geldwäschebeauftragte - was macht der?
Der Geldwäschebeauftragte nimmt eine, der Unternehmensleitung direkt nachgeordnete, Sonderstellung im Unternehmen ein. Er wird zur zentralen Anlaufstelle für alle Angelegenheiten der Geldwäscheprävention - nach innen und nach außen.
Nach innen ist der Geldwäschebeauftragte zuständig für die Implementierung und Überwachung der gesetzlich geforderten Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Risiken zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Das heißt: Der Geldwäschebeauftragte
- erstellt die betriebsindividuelle Gefährdungsanalyse,
- schult alle Mitarbeiter in geldwäschesensiblen Tätigkeitsbereichen,
- prüft die Zuverlässigkeit eben dieser Beschäftigten,
- ist Ansprechpartner der Mitarbeiter und
- informiert die Geschäftsleitung regelmäßig über die Belange der Geldwäscheprävention.
Nach außen gerichtet ist der Geldwäschebeauftragte
- zuständig für die Fertigung der Verdachtsmeldungen nach § 11 GwG (einer der Dreh- und Angelpunkte der gesetzlichen Konzeption) und
- Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden in Belangen der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention.
Wichtig | Diese Aufgaben kann der zukünftige Geldwäschebeauftragte (und sein Stellvertreter) nur wahrnehmen, wenn er entsprechend geschult wird. Der Geldwäschebeauftragte muss das Geldwäschegesetz voll und ganz kennen und verstehen. Entsprechende Schulungen bietet die TAK Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH an.
Besondere Stellung des Geldwäschebeauftragten im Unternehmen
Ihr Geldwäschebeauftragter muss „seinen“ Betrieb genau kennen. Betrauen Sie daher eine Person mit dieser Aufgabe, die im Betrieb gut vernetzt ist und die Abläufe kennt. Diese Person darf durch die neue Aufgabe nicht in einen Interessenkonflikt mit ihren anderen Aufgaben geraten. So sind z. B. Mitglieder der Geschäftsführung nicht als Geldwäschebeauftragte geeignet. Bei ihnen können sich Gewinnerzielungsabsicht und Präventionsmaßnahmen im Einzelfall konträr gegenüberstehen. Aufgrund einer Anweisung des BMF prüfen dies auch die Aufsichtsbehörden und lehnen oft die Ernennung ab.
PRAXISHINWEIS | Die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten sind komplex. Sie sollten ihn daher arbeitsvertraglich durch eine Freistellungs- und Regressverzichtserklärung von der Haftung für fahrlässig begangene Fehler im Bezug auf seine Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter freistellen. |
Die innerbetrieblichen Aufgaben im Einzelnen
Die innerbetrieblichen Aufgaben lassen sich in fünf Bereiche gliedern.
Gefährdungsanalyse erstellen und aktualisieren
Zentrale Aufgabe des Geldwäschebeauftragten ist es, die Gefährdungsanalyse für Ihren Betrieb zu erstellen und diese fortlaufend zu aktualisieren. Die erstmalige Erstellung der Gefährdungsanalyse ist anspruchsvoll (ASR widmet diesem Thema einen eigenen Beitrag in der Oktober-Ausgabe 2016).
Bei der Gefährdungsanalyse wird Ihr Betrieb umfassend betrachtet, inklusive aller geldwäschesensiblen Teilaspekte des Fahrzeugverkaufs (z. B. Kunden, Geschäftsstruktur, innerbetriebliche Geschäftsabläufe und Produktportfolio). Daraus werden dann, aufgrund der eigenen Einschätzung und Gewichtung der relevanten Risikopotenziale, Maßnahmen zur Minimierung dieser Potenziale nach einem Ampelsystem erarbeitet und schließlich umgesetzt.
Mitarbeiter informieren und schulen
Der Geldwäschebeauftragte muss sein Wissen über die Geldwäscheprävention regelmäßig den Mitarbeitern vermitteln, damit diese geldwäscherelevante Anhaltspunkte im Tagesgeschäft erkennen. Die Mitarbeiter müssen ein Gespür dafür entwickeln, welche Anzeichen auf solche Vorgänge hindeuten.
PRAXISHINWEIS | Der Geldwäschebeauftrage sollte wie folgt vorgehen:
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Ansprechpartner für die Mitarbeiter
Der Geldwäschebeauftragte ist auch erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter in allen Angelegenheiten der Geldwäscheprävention. Schöpft ein Mitarbeiter Verdacht oder ist sich unsicher im Hinblick auf einen geldwäscherelevanten Aspekt seiner Tätigkeit, muss er sich stets an den Geldwäschebeauftragten wenden können und von diesem kompetente Hilfe erlangen.
Wichtig | Die Kommunikation zwischen Geldwäschebeauftragtem und Mitarbeitern sollte ein Dialog sein. Nur so können Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv verhindert werden. Der Anstoß zum Dialog muss dabei vom Geldwäschebeauftragten ausgehen.
Zuverlässigkeit der Mitarbeiter prüfen
Der Geldwäschebeauftragte muss auch die „Zuverlässigkeit“ der Mitarbeiter prüfen.
PRAXISHINWEIS | Verlangen Sie polizeiliche Führungszeugnisse von neu eingestellten Mitarbeitern in geldwäscherelevanten Tätigkeitsbereichen. Erklären Sie erfahrenen Mitarbeitern, warum Sie ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen. |
Geschäftsleitung informieren
Schließlich muss der Geldwäschebeauftragte die Geschäftsleitung regelmäßig über die Belange der Geldwäscheprävention informieren. Dazu empfiehlt sich ein regelmäßiges, z. B. quartalsmäßiges Reporting.
Außerbetriebliche Stellung des Geldwäschebeauftragten
Nach außen hat der Geldwäschebeauftragte insbesondere folgende Aufgaben:
Fertigung von Verdachtsmeldungen
Der Geldwäschebeauftragte ist zuständig für die Fertigung und Abgabe von Verdachtsmeldungen nach § 11 GwG. Werden ihm von Mitarbeitern verdächtige Transaktionen gemeldet, muss er prüfen, ob ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt.
PRAXISHINWEIS | Stimmt der Geldwäschebeauftragte mit dem Mitarbeiter überein, muss er diesen Verdacht an das zuständige LKA und das BKA, Abteilung Financial Intelligence Unit, melden. Ein spezielles Meldeformular für den Kfz-Handel ist auf der Website des ZDK (www.kfzgewerbe.de) im Mitgliederbereich und auf der Website der DGGWP Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH (www.dggwp.de/dokumente) zu finden. |
Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden
Des Weiteren ist der Geldwäschebeauftragte erster Ansprechpartner für die Strafverfolgungs- bzw. Aufsichtsbehörden für alle Angelegenheiten der Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsprävention. Zu der möglichen Kommunikation mit diesen gehören sowohl Rückfragen der Strafverfolgungsbehörden bezüglich erstatteter Verdachtsmeldungen als auch Auskunftsersuche der Aufsichtsbehörden sowie Vor-Ort-Kontrollen durch eben diese.
Dokumentation der Maßnahmen
Der Geldwäschebeauftragte muss ferner alle Maßnahmen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten umfassend dokumentieren. Die Dokumentation muss er für mindestens fünf Jahre ab Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufbewahren. Die Aufsichtsbehörde hat ein umfassendes Recht zur Einsichtnahme in diese Dokumentation. Die Form, Papierakte oder elektronisch, spielt keine Rolle, sie muss nur auf Abruf zugänglich gemacht werden können.
Weiterführende Hinweise
- In der nächsten Ausgabe erfahren Sie, wie Sie eine Gefährdungsanalyse erstellen und welchen Inhalt diese haben sollte.
- Lesen Sie zur Geldwäscheprävention auch die Beiträge in ASR 6/2016, Seite 13, ASR 7/2016, Seite 13 und ASR 8/2016, Seite 14.