07.10.2016 · Fachbeitrag · Arbeits-/Sozialrecht
Krankengymnastin: angestellt oder selbstständig?
| Eine Krankengymnastin, die als freie Mitarbeiterin in einer Physiotherapiepraxis beschäftigt ist, aber keine eigene Zulassung, keine eigenen Praxisräume und keine eigenen Arbeitnehmer besitzt, gilt als Angestellte. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 24.03.2016 entschieden und dabei hilfreiche Kriterien zur Abgrenzung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zur Selbstständigkeit benannt (Az. B 12 KR 20/14 R). |
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