· Fachbeitrag · Chirurgie
Das gehört zur primären Wundversorgung ‒ 5 Beispiele zur korrekten Abrechnung
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Die primäre Wundversorgung gehört zu den chirurgischen Leistungen nach Abschnitt D der GOZ. Eingesetzte Materialien und Medikamente sind zusätzlich berechnungsfähig. Ebenfalls gesondert berechnungsfähig sind einige darüber hinausgehende selbstständige zahnärztliche Leistungen. Nachfolgend 5 Abrechnungsbeispiele. |
Sorgfältige Dokumentation hilft
Entscheidende Hinweise darüber, was bei der primären Wundversorgung zum Leistungsinhalt gehört und was nicht, geben die „Allgemeinen Bestimmungen“ zu Abschnitt D der GOZ.
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