Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Wurzelkanalaufbereitung nach Nr. 2410 GOZ (WK): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Nr. 2410 GOZ (Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen) ist eine immer wiederkehrende Leistung in der Zahnarztpraxis. Auch hier passieren Fehler in der Dokumentation, die wiederum zu Honorarverlusten führen. Am häufigsten fehlt die Zusatzinformation zu anatomischen Besonderheiten. Warum diese in der Karteikarte so wichtig ist und wie die Dokumentation aussehen sollte, erklärt der folgende Beitrag. |

    Anatomische Besonderheiten als Abrechnungskriterium

    In bestimmten Fällen ist die Nr. 2410 GOZ in zwei getrennten Sitzungen berechnungsfähig ‒ maximal zweimal pro Wurzelkanal. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass anatomische Besonderheiten vorliegen. Solche Besonderheiten sind z. B. gegeben, wenn es sich um besonders grazile oder besonders gekrümmte Wurzelkanäle handelt.

     

    • Abrechnungsbestimmung zur Nr. 2410 GOZ

    „Die Leistung nach der Nummer 2410 ist für denselben Wurzelkanal nur dann erneut berechnungsfähig, wenn der Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung definitiv versorgt worden ist.

     

    Wenn auf Grund anatomischer Besonderheiten eine Aufbereitung in einer Sitzung nicht erfolgen kann, ist die Leistung nach der Nummer 2410 für denselben Wurzelkanal erneut berechnungsfähig. Dies ist in der Rechnung zu begründen. Je Aufbereitung eines Wurzelkanals ist die Leistung in diesem Fall höchstens zweimal berechnungsfähig.“

     

     

    • GOZ-Kommentar der BZÄK (Oktober 2018) zur GOZ-Nr. 2410 (Auszug)

    „Ist zur Aufbereitung eine weitere Sitzung erforderlich, kann dies nur bei Vorliegen anatomischer Besonderheiten erneut berechnet werden und ist bei der Rechnungslegung zu begründen. Die Aufbereitung darf nur zweimal je behandeltem Wurzelkanal berechnet werden. Kanalaufbereitungen in weiteren Sitzungen finden bei der Bemessung des Gebührenfaktors Berücksichtigung.“

     

    In vielen Fällen wird die Wurzelkanalaufbereitung zwar in jeder Sitzung, in der sie erfolgt, dokumentiert. Leider fehlt allerdings häufig die Dokumentation wenn die Aufbereitung des Wurzelkanals ‒ bedingt durch anatomische Gründe ‒ nicht in einer Sitzung erfolgen kann. Damit kann das Vorliegen der Voraussetzung für eine Mehrfachberechnung nicht nachgewiesen werden.

    Anforderungen an die Dokumentation

    In der Karteikarte zu dokumentieren sind der Zahn, die Länge und die Ausdehnung der Aufbereitung, anatomische Besonderheiten und besondere Schwierigkeiten bei der Wurzelkanalaufbereitung.

     

    • Beispiel: Dokumentation zur Nr. 2410 GOZ an Zahn 12 (vereinfacht)
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ
    Betrag (2,3-fach)

    01.03.2019

    12

    Aufbereitung des Wurzelkanals

    Länge: (...)

    ISO: (...)

    Verwendetes Material; z. B. einmal verwendete Nickeltitanfeilen

    Gr.: (...)

    1 x 2410

    50,71 Euro

    01.03.2019

    12

    Medikamentöse Einlage

    Medikament: (...)

    1 x 2430

    26,39 Euro

    12

    Speicheldichter provisorischer Verschluss mit adhäsiver Befestigung

    Material: (...)

    2020

    2197

    12,68 Euro

    16,82 Euro

    07.03.2019

    12

    Aufbereitung des Wurzelkanals

    Länge: (...)

    ISO: (...)

    Verwendetes Material: z. B. einmal verwendete Nickeltitanfeilen

    Gr.: (...)

     

    Begründung:

    Erneute Aufbereitung in Folgesitzung medizinisch notwendig aufgrund sehr graziler Wurzel

    1 x 2410

    50,71 Euro

    12

    Wurzelfüllung (ein Kanal)

    Material: (...)

    1 x 2440

    33,37 Euro

    12

    Speicheldichter provisorischer Verschluss mit adhäsiver Befestigung

    Material: (...)

    1 x 2020

    1 x 2197

    12,68 Euro

    16,82 Euro

     

    Wirtschaftliche Bedeutung

    Rechnet man die Wurzelkanalaufbereitung in dem o. g. Beispiel nur in einer Sitzung ab, da die Karteikartendokumentation keine Angabe zur anatomischen Besonderheit enthält, so entsteht pro aufbereitetem Wurzelkanal ein Honorardefizit i. H. v. 50,71 Euro. Bei zwei Fällen pro Woche entsteht pro Jahr (bei 44  Arbeitswochen) ein Verlust i. H. v. 4.462,48 Euro. Die wiederholt berechnungsfähigen Begleitleistungen (z. B. Anlegen des Kofferdams, provisorischer Verschluss, adhäsive Befestigung) sind hierin noch nicht berücksichtigt.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Für einen ausführlichen Praxisfall siehe den Beitrag „Endodontische Behandlung: So schützt Sie eine gute Dokumentation vor Honorarverlusten“ (PA 07/2018, Seite 10).
    Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 13 | ID 45780772