· Fachbeitrag · Umsatzmaximierung
Die 15 umsatzstärksten GOZ-Leistungen richtig abrechnen: eingehende Untersuchung (Nr. 0010 GOZ)
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Die Nr. 0010 GOZ belegt Platz fünf im Ranking der 15 umsatzstärksten GOZ-Leistungen (siehe GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer 2016, PA 04/2018, Seite 5 ). Ihr Anteil am Honorarvolumen beträgt 3,03 Prozent. Der durchschnittliche Steigerungsfaktor liegt bei 2,34. Da erst ab einem Steigerungsfaktor von ca. 3,37 das BEMA-Niveau erreicht wird, erkennt man, dass hier noch einiges an Honorar verschenkt wird. Wie die Nr. 0010 GOZ aufwandsgerecht berechnet werden kann, zeigt der folgende Beitrag. |
Abrechnungsbestimmungen
Die eingehende Untersuchung verschafft dem Zahnarzt einen diagnostischen Überblick zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit. Anders als bei BEMA-Nr. 01 gilt für die Nr. 0010 GOZ kein zeitlicher Mindestabstand zwischen der Berechnungsfähigkeit zweier Untersuchungen.
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Leistung | Punktzahl | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 100 | 5,62 Euro | 12,94 Euro | 19,68 Euro |
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