· Fachbeitrag · Parodontologie
Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen richtig abrechnen: Anwendung von Medikamenten
von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net
| Erkrankungen der Mundschleimhaut zu behandeln, gehört zur zahnärztlichen Tagesroutine. Die Ursachen reichen z. B. von kleinen Verletzungen oder Aphthen über scharfe Füllungsränder, schlecht sitzenden Zahnersatz oder Zahnstein bis hin zu parodontalen bzw. systemischen Erkrankungen, die zum Gewebs- oder sogar zum Zahnverlust führen können. Als Therapieoptionen kommen eine medikamentöse Behandlung, die Entfernung von Belägen sowie die Exzision erkrankten Gewebes infrage ‒ oft als Kombination. Dieser Beitrag befasst sich zunächst mit dem Einsatz von Medikamenten. |
Nr. 4020 GOZ (Lokalbehandlung)
Die Nr. 4020 GOZ ist berechnungsfähig für die rein medikamentöse Behandlung erkrankter Mundschleimhaut mit Salben oder Spülungen. Anwendungsbeispiele sind das Aufbringen von Antiphlogistika (z. B. Dontisolon), bei leichteren Formen der Dentitio difficilis oder bei der Behandlung von Druckstellen die Behandlung von Herpes labialis durch Virostatika oder die Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen. Neben der behandelten Region und dem Befund ist das verwendete Medikament zu dokumentieren.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung | 45 | 2,53 Euro | 5,82 Euro | 8,86 Euro |
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