· Fachbeitrag · Begleitleistungen
PZR: flankierende Maßnahmen zur Nr. 1040 GOZ richtig abrechnen
von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, www.dentalcheck-thueringen.de
| Seit ihrer Aufnahme in die GOZ 2012 hat sich die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nach Nr. 1040 GOZ als umsatzstärkste GOZ-Ziffer in der Zahnarztpraxis etabliert ( PA 01/2019, Seite 8 ; [1]). Die PZR erfordert hoch qualifiziertes Fachpersonal mit spezifischem Know-how, Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Dass diese Kriterien erfüllt sind, sollte die Abrechnung der Leistung auch widerspiegeln. Wie Sie unter diesem Aspekt die Nr. 1040 GOZ und Begleitleistungen korrekt abrechnen, zeigt dieser Beitrag. |
Leistungsbezogene Berechnung der Nr. 1040 GOZ
Noch immer verzichten viele Praxen darauf, ihre erbrachten PZR-Leistungen leistungsbezogen zu berechnen. Sie setzen entweder Pauschalbeträge oder nur den einfachen Gebührensatz an. Dieses Vorgehen führt zu unnötigen Honorarverlusten. Seit Aufnahme der Nr. 1040 in die GOZ 2012 gilt die Berechnungsgrundlage „je Zahn oder Implantat“. Für die PZR eines Gebisses mit 28 Zähnen (2,3-fach) ergibt sich somit ein Rechnungsbetrag von 101,34 Euro.
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Leistung | Punktzahl | 1,0-fach (Euro) | 2,3-fach (Euro) | 3,5-fach (Euro) |
„...Entfernen der supragingivalen und gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied.“ | 28 | 1,57 | 3,62 | 5,51 |
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