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  • · Fachbeitrag · Handel über die Grenzen

    Kfz-Exporte ab 2020: „Quick Fixes“ Teil 1 ‒ Abhollieferungen bei Reihengeschäften

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Ab dem 01.01.2020 gelten für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen neue Umsatzsteuerregeln. Vier „Quick Fixes“ treten als Vorgriff auf eine künftige Umsatzsteuerreform für den EU-Binnenmarkt in Kraft. ASR stellt sie Ihnen vor. In dieser Ausgabe lesen Sie, wie die Neuregelungen im Hinblick auf Abholfälle in Reihengeschäften für mehr Rechtssicherheit sorgen und Ihnen den Nachweis grenzüberschreitender Geschäfte erleichtern sollen. |

    Hintergrund: Betrugsanfälliger EU-Binnenmarkt

    Seit der Schaffung des EU-Binnenmarkts zum 01.01.1993 sehen sich Unternehmen und Bürger, die grenzüberschreitenden Geschäften nachgehen, noch immer 28 im Detail mehr oder weniger harmonisierten Einzelregelungen der Mitgliedstaaten gegenüber.

     

    Das Gesamtkonstrukt ist fehleranfällig und teuer und wird von Kriminellen missbraucht. Und grenzüberschreitend tätige Unternehmen tragen derzeit elf Prozent höhere Steuerbefolgungskosten.