· Fachbeitrag · Prothetik
Die Zahnfarbbestimmung im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgungen
von Erika Reitz-Scheunemann, Training-mit-Biss.de
| Im Zusammenhang mit der Versorgung von Zahnersatz ist die Bestimmung der Zahnfarbe eine häufig durchgeführte Leistung im Behandlungsablauf. Im folgenden Beitrag werden für die Leistung die Vorgaben des Verordnungsgebers mit einem kurzen Rückblick auf die Historie und die Berechnungsmöglichkeit aufgezeigt. |
Die Ausführung von Kronen in der GOZ
In der bis zum 31.12.2011 gültigen GOZ 1988 führte die fehlende Leistungsbeschreibung einer Verblendkrone (teil-/vollverblendet) oder Vollkeramikkrone zu Unsicherheiten in der Berechnung. Daraus resultierend wurden verschiedene Gerichtsurteile bewirkt.
Diese Unklarheit ist mit der Verordnung der GOZ 2012 beseitigt worden. Diese GOZ unterscheidet die Einzel-, Brücken- und Prothesenankerkronen nach der Präparationsart. Die Ausführung der Krone wurde in der richtungsweisenden Begründung zur Verordnung so dokumentiert, dass „Teilkronen und Kronen jeder zahntechnischen Ausführung (z. B. keramische, galvanische und glaskeramische Verblendkronen) zu den in den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 beschriebenen Voll- und Teilkronen zuzuordnen sind.“ Das wurde in die Abrechnungsbestimmungen zu den jeweiligen Leistungen übertragen. Darin steht, dass zu den Kronen nach den Nrn. 2200 bis 2220 GOZ Kronen (Voll- und Teilkronen) jeder zahntechnischen Ausführung gehören. Gleiches gilt für Kronen nach den Nrn. 5000 bis 5040 GOZ.
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