· Fachbeitrag · Begleitleistungen
Intraorale Anästhesieleistungen korrekt nach GOZ abrechnen: Das müssen Sie beachten
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Für die Anästhesie stehen in der GOZ insgesamt drei Leistungen zur Verfügung: die Oberflächen-, die Infiltrations- und die Leitungsanästhesie. Über Art und Umfang der jeweiligen Anästhesieleistung entscheidet laut Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur intraoralen Leitungsanästhesie (März 2013) „der behandelnde Zahnarzt [...] je nach den Umständen des Einzelfalls“. Dieser Beitrag stellt die drei GOZ-Leistungen vor und fasst zusammen, worauf es für die korrekte Abrechnung ankommt. |
Intraorale Oberflächenanästhesie (Nr. 0080 GOZ)
Die Oberflächenanästhesie dient der oberflächlichen Schmerzausschaltung im Bereich der Mundschleimhaut. Sie wird häufig zur Schmerzreduktion der Einstichstelle bei nachfolgenden Infiltrationsanästhesien (s. u.) angewendet, zur oberflächlichen Betäubung bei kleineren Eingriffen oder zur Ausschaltung des Würgereizes bei Röntgenaufnahmen sowie bei der Abformung. Zum Einsatz kommen Gel, Salbe oder Spray. Die Oberflächenanästhesie wird nach Nr. 0080 GOZ, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abgerechnet.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 30 | 1,69 | 3,88 | 5,91 |
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