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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Mithelfende Familienmitglieder: familienhafte Mitarbeit oder abhängige Beschäftigung?

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Wenn Sie Familienmitglieder beschäftigen, können Sie die Beschäftigung als „normales“ abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder als familienhafte Mitarbeit ausgestalten. I. d. R. haben Familienmitglieder allein wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses eine andere Stellung in der Praxis als familienfremde Angestellte. Das ist mit ein Grund, warum sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei einer Betriebsprüfung die Beschäftigungsverhältnisse mitarbeitender oder aushelfender Familienmitglieder genauer ansieht. Wie Sie sich darauf vorbereiten, fasst PP zusammen. |

    Familienhafte Mitarbeit ist SV-frei

    Bei familienhafter Mitarbeit besteht keine Sozialversicherungs-(SV-)pflicht. Familienhafte Mitarbeit liegt vor, wenn

    • die/der Familienangehörige nur gelegentlich und unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft,