· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Telefonwerbung: Sie müssen Einwilligungen Ihrer Kunden jetzt noch besser dokumentieren
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg
| Der Bundestag hat am 25.06.2021 eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen beschlossen. Eine betrifft das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Für Ihr Autohaus sind vor allem die §§ 7a UWG und 20 UWG relevant. Darin sind Neuerungen bei der Dokumentation von Einwilligungen in die Telefonwerbung geregelt. |
Neue Dokumentationspflicht bei Einwilligungen
Schon bisher bestand aufgrund DSGVO und UWG die (faktische) Pflicht, eine Einwilligung in die Telefonwerbung nachzuweisen. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren versuchten sich Unternehmen oft mit dem Argument zu entlasten, die Einwilligungserklärung habe aus Gründen des Datenschutzes nicht länger aufbewahrt werden dürfen und sei daher vernichtet worden. Nun wurde in § 7a UWG die ausdrückliche Verpflichtung aufgenommen, die Einwilligungserklärungen fünf Jahre aufzubewahren.
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